Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule „Happy Fiffi“, Inhaberin Gianna Ehlert,
Oberer Langerain 8, 69259 Wilhelmsfeld.

1. Allgemein/ Vertragsgegenstand

1. Das Angebot der Hundeschule „Happy Fiffi“ gliedert sich in Beratungsstunden, Einzelstunden, Gruppenstunden, Workshops und Vorträge.

2. Soweit die Möglichkeit besteht, mit anderen an Urlauben („Happy Fiffi Holidays“) teilzunehmen, wird ausdrücklich klargestellt, dass auch insoweit die Hundeschule nur die dort vermittelten Un-terrichtseinheiten anbietet. Die Hundeschule ist kein Reiseveranstalter gemäß §§ 651a ff. BGB. Für An- und Abreise, Verpflegung, Übernachtung/Unterkunft sowie die Zeit zwischen den Unterrichtseinheiten ist der Teilnehmer vielmehr ausschließlich selbst verantwortlich, auch wenn hier durch die Hundeschule unverbindliche Informationen und Tipps erfolgen. Die Geltendmachung etwaiger Ansprüche ist daher nur gegenüber diesen Dritten (z.B. Hotelier, Gastronom) möglich.

3. Ziffer 1.2. gilt bei gemeinsamen (Tages-)Ausflügen und/oder Wanderungen entsprechend.

4. Der Teilnehmer kann sich vor Vertragsabschluss über Inhalte und Abläufe kostenlos informieren.

5. Ob bei Hund und Halter die Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Gruppenstunde oder einen Workshop vorliegen, wird durch die Hundeschule Happy Fiffi entschieden. Die Hundeschule kann bei Unverträglichkeit von Hunden einzelnen Teilnehmern eine andere Gruppe zuweisen oder mangels Alternative den Hund von der Teilnahme ausschließen.

6. Da der Erfolg im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Teilnehmers, einer konsequenten Umsetzung des Gelehrten außerhalb des Unterrichtes sowie den spezifischen Voraussetzungen des Hundes entsprechend Rasse, Geschlecht, Alter und Konstitution abhängt, kann eine Erfolgsgarantie nicht gegeben werden.

7. Das Training erfolgt nach Absprache beim Hundebesitzer vor Ort, bei der Hundeschule (Oberer Langerain 8, 69259 Wilhelmsfeld) auf dem Trainingsgelände (Talstraße 184, 69198 Schriesheim) oder an anderen zuvor vereinbarten Orten.

8. Dauer, Preis und Inhalt des jeweiligen Angebots sind auf der Homepage bei der Beschreibung des Angebots einzusehen oder telefonisch zu erfragen.

9. Dauert eine Übungseinheit aufgrund trainingsbedingter Umstände länger als die vorgesehene Zeit, wird jede angefangene weitere Viertelstunde mit 10 € berechnet.

10. Ein einzelnes Training dauert 60 Minuten. Verspätungen des Teilnehmers berechtigen weder zu einer Minderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der Trainingseinheit.

11. Unterlagen die im Rahmen einer Ausbildung von Happy Fiffi ausgehändigt werden, unterliegen dem Urheberschutz und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung von Happy Fiffi vervielfältigt, oder verbreitet werden.

2.Teilnahmevoraussetzungen

1. Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Kurse belegen.

2. Für die Teilnahme eines Hundes an Veranstaltungen sind ein aktueller voller (bei Welpen altersgemäßer) Impfschutz des Hundes, eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung sowie eine ordnungsbehördliche Hundesteuer-Anmeldung Voraussetzung. Auf Verlangen hat der Teilnehmer die Nachweise (EU-Heimtierausweis, Versicherungsschein, Hundesteuermarke) vorzuzeigen.

3. Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund unter keiner ansteckenden Erkrankung leidet. Chronische Erkrankungen, besondere Aggressivität/Ängstlichkeit oder rasseuntypische Auffälligkeiten in dem Verhalten des Hundes sind vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen.

4. Eine bestehende Läufigkeit ist vor Beginn einer Unterrichtseinheit mitzuteilen.

5. Die Hundeschule ist berechtigt, den Teilnehmer im Falle eines Verstoßes gegen eine oder mehrere der Ziffern 2.1. bis 2.4. von der Teilnahme an der gebuchten Einheit auszuschließen. Zwar ist die vereinbarte Vergütung dennoch zu bezahlen, der Teilnehmer hat jedoch das Recht, die Einheit nach Entfall des zum Ausschluss berechtigenden Grundes nachzuholen, in Fällen einer Gruppeneinheit jedoch nur, soweit ein entsprechendes Gruppenangebot vorhanden ist.

3. Leistungserbringung / Umfang einer Trainingseinheit

1. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in der Anmeldebestätigung gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch die Hundeschule in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis.

2. Bei Ausfall des Trainers werden ausgefallene Einheiten nachgeholt.

3. Die Kurse finden bei jeder Witterung statt, außer, es erfolgt eine Absage durch die Hundeschule.

4. Einen Ortswechsel behalten wir uns vor. Auch kann das Training an verschiedenen Orten statt-finden, dies wird auf der Homepage angekündigt und per E-Mail oder telefonisch übermittelt.

5. Die Anmeldung ist verbindlich, die Vertragsbedingungen werden durch die Anmeldung vom Teilnehmer anerkannt. Die Anmeldung kann schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen.

4. Bildrechte

Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass Foto- oder Videoaufnahmen welche von der Hundeschule während des Trainings gemacht werden, für Werbemaßnahmen, auf öffentlichen Veranstaltungen sowie auf der Homepage der Hundeschule verwendet werden dürfen.

5. Zahlungsbedingungen / Preise

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Preisänderung behält sich die Hundeschule ausdrücklich vor.

2. Fahrtkosten für Besuche beim Teilnehmer werden ausgehend von 69259 Wilhelmsfeld, Oberer Langerain 8 mit 1,00 Euro pro Kilometer zusätzlich berechnet.

3. Das Honorar für die jeweilige Übungseinheit ist spätestens zu Beginn dieser Übungseinheit zu entrichten. In Ausnahmefällen sind nach vorheriger Vereinbarung Teilzahlungen möglich.

4. Es besteht die Möglichkeit, 5er-Karten Einzeltraining bzw. 10er-Karten Gruppentraining käuflich zu erwerben. Macht der Teilnehmer hiervon Gebrauch, ist der Gesamtbetrag der Mehrfachkarte spätestens zu Beginn der ersten Übungseinheit zu entrichten. In Ausnahmefällen kann auch hier nach vorheriger Vereinbarung eine Begleichung durch Teilzahlungen erfolgen.

6. Gültigkeit von Mehrfachkarten

Erworbene 5er-Karten Einzeltraining und 10er-Karten Gruppenunterricht verlieren mit Ablauf des dritten auf das Jahr des Erwerbs folgenden Jahres ihre Gültigkeit. Danach besteht kein Anspruch mehr auf ausstehende Stunden.

7. Haftung

1. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Teilnahme an Veranstaltungen, Betreten des Trainingsgrundstücks, Anwendung der gezeigten Übungen oder durch teilnehmende Hunde entstehen, es sei denn, diese Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule. Dies gilt auch beim Einsatz von Hilfsmitteln (z.B. Schleppleine oder Halti) und auch dann, wenn der Teilnehmer den mitgebrachten Hund auf Veranlassung der Hundeschule von der Leine gelöst hat.

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Begleitpersonen von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

3. Der Teilnehmer haftet für die von ihm und seinem mitgebrachten Hund verursachten Schäden, auch wenn der Teilnehmer auf Veranlassung der Trainerin handelt, es sei denn, diese Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule.

4. Die anwesende Trainerin ist zu keinem Zeitpunkt Tieraufseher im Sinne von § 834 BGB.

8. Stornierung / Rücktritt vom Vertrag

1. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Einzeltrainings oder der Teilnahme an einem Gruppentraining durch den Teilnehmer muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. In diesem Fall wird das Training nachgeholt (bei Gruppentrainings jedoch nur, soweit ein entsprechendes Unterrichtsangebot besteht). Andernfalls wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe berechnet, es sei denn, die Unterrichtsstunde hätte auch ohne Fernbleiben des Teilnehmers aus einem von der Hundeschule zu vertretenden Grund nicht stattgefunden. Soweit die Vergütungspflicht nach dem Vorgesagten bestehen bleibt, muss sich die Hundeschule aber den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder aber zu erwerben böswillig unterlässt. Bei Workshops, Vorträgen und den Happy Fiffi Holidays gilt Ziffer 8.4.

2. Die Hundeschule hat das Recht, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält, seine Anwesenheit Dritte gefährdet oder dringende Fälle wie Krankheit oder Unfall vorliegen. Hat der Teilnehmer den Rücktritt zu vertreten, so bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.

3. Die Hundeschule hat das Recht, bis 24 Stunden vor dem Beginn den Termin einer Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird oder bei Vorträgen ein vorgesehener externer Referent verhindert ist. Für eine anschließende Absage durch den Teilnehmer eines von der Hundeschule derart verschobenen Ersatztermins gelten die Ziffern 8.1. und 8.4. entsprechend.

4. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn von Workshops, Happy Fiffi Holidays oder Vorträgen von dem Vertrag zurücktreten. Für diesen Rücktritt werden die nachfolgenden Stornokosten fällig:
• mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Veranstaltungsgebühr
• zwischen 30 und 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungsgebühr
• bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Veranstaltungsgebühr
Dem Teilnehmer wird der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Entschließt sich der Teilnehmer, das Training aus Motivationsmangel nicht weiterzuführen, so steht ihm keine Rückzahlung für bereits bezahlte, aber noch nicht durchgeführte Einheiten zu.

6. Die Übertragung von Trainingseinheiten auf Dritte ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht die Unwirksamkeit sämtlicher Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist in eine Bestimmung umzudeuten, die der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

Gerichtsstand ist Heidelberg
Stand Juni 2016